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BNatSchG-Novelle im Gesetzgebungsverfahren

 

Im Juni haben Bundestag und Bundesrat mit den Beratungen über einen Entwurf der Bundesregierung zur Neufassung des BNatSchG begonnen. Es handelt sich um ein relativ umfangreiches Änderungsgesetz, das von den Grundsätzen des Naturschutzes über die Landschaftsplanung und die Eingriffsregelung bis hin zu den Schutzgebietstypen und der Verbandsbeteiligung fast alle wesentlichen Regelungsbereiche berührt. Besondere Aufmerksamkeit haben die neuen Vorgaben für eine gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft in § 5 gefunden. Aber auch die generellen Vorgaben für ein Biotopverbundsystem, die generelle Pflicht zur Aufstellung gemeindlicher Landschaftspläne und die Einführung der Verbandsklage stellen aus der Sicht des BMU ehrgeizige Reformprojekte dar und haben Kritik aus den CDU/CSU-regierten Bundesländern hervorgerufen. Daher ist auch die verfassungsrechtliche Frage von Bedeutung, ob das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf oder - wie die Bundesregierung meint - ein Einspruchsgesetz darstellt. Auf seiner Homepage - www.bmu.de - hat das BMU sowohl eine ausführliche Übersicht über die wichtigsten Änderungen als auch eine Download-Datei im PDF-Format bereit gestellt. Der Bundesrat wird am 13. Juli 2001 erstmals zu dem Entwurf Stellung nehmen. Die Regierungsfraktionen im Bundestag streben eine zügige Verabschiedung in der zweiten Jahreshälfte 2001 an.

Für Mitglieder des VUR bietet der Forums-Bereich dieser Homepage eine einfache Möglichkeit, um die Vorzüge und Schwächen dieses gewichtigen Reformvorhabens zu diskutieren.